Der Verein

Egelsbach, 27.10.2016.
Die sozialen Netzwerke reagierten schnell.
„Im Eigenheim brennt Licht, das Gitter, das den Zugang zur Gaststätte versperrt, ist weg. Es gehen Leute rein. Was ist da los? Wiedereröffnung?“

Nein, noch nicht, aber ein Schritt in diese Richtung. Um 20 Uhr beginnt die Gründungsversammlung des Vereins Pro Saalbau-Eigenheim in der Traditionsgaststätte, die Dankenswerterweise die Gemeinde Egelsbach für diesen Zweck geöffnet hat. Zweck des Vereines ist die Unterstützung und Förderung des Saalbau-Eigenheims, das vor 90 Jahren von Egelsbacher Bürgern gebaut wurde. Die knapp 30 Personen, die zur Vereinsgründung gekommen sind, verabschieden einstimmig die Satzung,  in der die Aufgabe des Vereins näher benannt sind:

  • Durchführung von bzw. Beteiligung an Projekten im Bereich der Wiederinbetriebnahme des Gebäudes, Mitwirkung bzw. Organisation  von Vorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und geeigneten Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich- rechtlichen Trägern bezüglich der Zweckbestimmung.
  • Ideelle und materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet des Wiederaufbaus und dem Betrieb des „Saalbau Eigenheim“.Seit dem 03.04.2017 sind wir ein eingetragener Verein.
    VR5743 beim Amtsgericht Offenbach

Ein Verein wird gegründet (27.10.2016)

Der erstgewählte Vorstand des Vereins „Pro Saalbau-Eigenheim e.V.
Die Unterzeichnung des Pachtvertrags über das Gebäude Saalbau Eigenheim mit den damaligen Vorsitzenden Hans-Jürgen Rüster und Andreas Schweitzer und dem ehemaligen Bürgermeister Jürgen Sieling.

Der aktuelle Vorstand

Am 28.09.2023 wurde bei der Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Gleichberechtigte Vorsitzende: Andreas Schweitzer und Sven Strunz
Schriftführer: Uli Hahn
Schatzmeister: Kai Hempel
Beisitzer*in: Jürgen Becker, Christina Gaußmann, Thomas Geiß, Ingo Kästner, Herbert Kühnel, Edgar Kraft, Hans-Jürgen Rüster, Rolf Seib und Bernhard Sommer

Wir bedanken uns herzlich bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern und wünschen dem neuen Vorstand alles Gute!


Die Zweckbestimmung (gemäß Satzung):

1.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Sports, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Saalbau Eigenheim, einer kommunalen Immobilie.
2.
Diese Zielsetzung und Zweck des Vereins wird insbesondere durch nachfolgende
Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:
Aufklärung und Information der Mitglieder und Öffentlichkeit über das Projekt
„Saalbau Eigenheim Egelsbach“ im Sinne der Heimatpflege und Heimatkunde.
Durchführung von bzw. Beteiligung an Projekten im Bereich der Wiederinbetriebnahme des Gebäudes durch finanzielle Unterstützung und Erbringung von Arbeitsleistung, Organisation von Vorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und
geeigneten Fort- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Kunst und Kultur zur Belebung der Immobilie.
Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie
öffentlich- rechtlichen Trägern bezüglich der Zweckbestimmung. Hierzu zählen im Besonderen die Egelsbacher Vereine.
Ideelle und materielle Unterstützung zur Erfüllung der Zwecke auf dem Gebiet des
Wiederaufbaus und dem Betrieb des „Saalbau Eigenheim Egelsbach“.
3.
Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch
Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt
werden.
4.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke ” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
5.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
9.
Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.